Baukalkulation

Kalkulation heißt Kosten berechnen. Ziel kann die Ermittlung der Kosten für einzelne Projekte (Preisfindung) oder eine Gesamtkostenrechnung (Kostenträgerrechnung) für die Festlegung der Kalkulationssätze sein. Methodisch werden Endsummenkalkulation und Zuschlagskalkulation unterschieden. Inhaltlich kann die Kalkulation auf Vollkostenrechnung- oder Teilkostenrechnungsbasis erfolgen. In den verschiedenen Bauphasen eines Bauprojektes kann es verschiedene Arten der Kalkulation geben:

Angebotskalkulation

Ermittlung der objektspezifischen Kosten für eine ausgeschriebene Bauleistung (i. d. R. die Erstellung eines Bauwerks oder eines Teils davon) zur Festsetzung des Angebotspreises. Dabei ist der Angebotspreis der Betrag, zu dem der Bauunternehmer eine bestimmte Bauleistung anbietet. Neben den in der Angebotskalkulation ermittelten Kosten sind u. a. auch Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie möglicherweise Zu- und Abschläge als Ergebnis der unternehmensindividuellen Einschätzung des Marktes Bestandteil des Angebotspreises.

In diesem Sinne wird Preiskalkulation oft mit dem Begriff „Kostenvoranschlag“ gleichgesetzt.

Auftragskalkulation

Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Angebotskalkulation wird als Auftragskalkulation bezeichnet (Vertragskalkulation). Diese kann entweder eine unveränderte oder eine aufgrund der Auftragsverhandlungen abgeänderte Angebotskalkulation sein.

Arbeitskalkulation

Nach der Auftragserteilung beginnt die endgültige Planung des Bauablaufs mittels der Arbeitsvorbereitung. Ihr Ziel ist die Erstellung des Bauwerks mit optimaler Wirtschaftlichkeit. Gegenüber der Angebotskalkulation entstehen aufgrund veränderter Ausführungsmethoden oftmals andere Situationen und damit andere Kostenstrukturen. Diese sind in der Arbeitskalkulation zu berücksichtigen. Die Arbeitskalkulation stellt somit eine Weiterentwicklung der Angebots- und Auftragskalkulation dar. Ihr obliegt die die Fixierung der Soll-Kosten und Soll-Zeiten.

Variantenkalkulation

Bei dieser Art der Kalkulation werden die Mengen und die Preise durch „variierte Mengen“ und „variierte Preise“ ersetzt und den bisherigen Preisen und Mengen gegenübergestellt. Als Resultat wird pro Position und über das Angebot sowohl ein Angebots- als auch ein Abrechnungsvor- bzw. -nachteil für die einzelne Position als auch das gesamte Angebot ausgewiesen.

Prognosekalkulation

In der Prognosekalkulation werden in der Arbeitskalkulation sämtliche Eventualitäten eingearbeitet, um so die zum Bauende zu erwartenden Kosten, Erlöse, Ergebnis usw. zu ermitteln.

Nachkalkulation

Bei der Nachkalkulation werden den Soll-Ansätzen aus der Arbeitskalkulation die tatsächlichen Ist-Kosten gegenübergestellt.

Nachtragskalkulation

Bei der Nachtragskalkulation werden auf Basis der Auftragskalkulation die Kosten für gegenüber dem ursprünglichen Auftrag geänderte und zusätzliche Leistungen ermittelt.

Urkalkulation

Als Urkalkulation wird in der Baukalkulation die dem Auftraggeber überlassene versiegelte Fassung einer Angebotskalkulation bezeichnet. Für Form und Inhalt einer Urkalkulation sind keine Regularien definiert. Es bleibt dem Anbieter überlassen, ob er eine detaillierte Angebotskalkulation mit Ausweis der Mittellöhne, Material- und Hilfsmaterialqualitäten, deren Mengen- und Stückkosten, der Maschinen- und Gerätedaten (z. B. Leistungsdaten, AfA u. a.), Erschwernis-, Minder- und Mehrmengenzuschläge und Zuschläge für AGK, Wagnis & Gewinn etc. ausweist. Auch eine zusammenfassende Liste mit den Ergebnissen einer Angebotskalkulation oder ein von der Angebotskalkulation abweichendes spekulativ verpreistes Leistungsverzeichnis der Ausschreibung erfüllt die Kriterien der Urkalkulation. Die Kalkulation von Nachträgen zu geänderten oder zusätzlichen Leistungen gem. § 2 (5/6) VOB/B ist in kalkulatorischer Beziehung bzw. auf der Grundlage der ursprünglichen Kalkulation vorzunehmen. Für Nachtragsverhandlungen und im Rechtsstreit über eine Übereinstimmung mit vorgenannten Kalkulationsgrundlagen kann im Einvernehmen bzw. mit Zustimmung beider Parteien die Urkalkulation geöffnet werden.

Endsummen- oder Kalkulation über die Angebotssumme

In der Endsummenkalkulation oder Kalkulation über die Endsumme wird zunächst wie in der Zuschlagskalkulation gerechnet. Alle Anteile aus den Zuschlägen für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten; und „Wagnis + Gewinn“ sowie eventuelle „Umlagen“, die ebenfalls mit diesen Prozentsätzen bezuschlagt sind, werden gesammelt und nach einem frei gewählten Schlüssel verteilt (umgelegt). Die Umlagebasis für den Lohn ist der Kalkulationslohn. Die Umlagebasis für die übrigen Kostenarten ist der Euro-Betrag aus den Kostenansätzen. Der Umlage-Einheitspreis wird aus der Addition von Kalkulationslohn zuzüglich Umlageprozentsatz und den übrigen Kostenarten mit ihren jeweiligen Umlageprozentsätzen berechnet. Zusätzliche Umlagen können auch direkt auf einzelne Positionen umgelegt werden. Diese umgelegten Beträge werden vorab aus den gesammelten Zuschlägen entnommen.