Kostenberechnung

Kosten im Bauwesen –bei der Kostenberechnung werden die „Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung“ ermittelt. Die Kostenberechnung stellt damit eine Grundlage bei der Entscheidung über die Weiterführung der Entwurfsplanung zur Genehmigungsplanung (siehe Leistungsphasen nach HOAI) dar.

Die Kostenberechnung basiert insbesondere auf den durchgearbeiteten Entwurfszeichnungen, die gegebenenfalls auch Detailpläne und Beschreibungen solcher Einzelheiten einbezieht, die aus den Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen sind.

In § 15 HOAI ist unter Beschreibung des Leistungsbildes der Entwurfsplanung vorgesehen, dass eine „Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht“ vorzunehmen ist. Als Besondere Leistungen ist jedoch eine „Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog“ vorgesehen.

Da nach DIN 276 die Kostenberechnung mindestens bis zur 2. Ebene der Kostengliederung vorzusehen ist, ergeben sich zwei methodische Ansätze zur Durchführung der Kostenberechnung:

  • Aufteilung der Kosten, die im Rahmen der Kostenschätzung ermittelt wurden, auf die Kostengruppen der zweiten Ebene (Bauelemente).
  • Ermittlung der zu „bauende Mengen“ nach dem Bauelementekatalog. Als Beispiel wird das Bauelement „Außenwände“ der Kostengruppe 330 genannt. Unter Verwendung von Kostenkennzahlen (z. B. €/m³ oder €/m²) von vergleichbaren Projekten können dann die Kosten für das neue Projekt berechnet werden. Selbstverständlich sind bei den in Ansatz gebrachten Kostenkennzahlen die spezifischen Qualitätsstandard zu berücksichtigen. Dieses Verfahren ist aber im Rahmen eines Planungsauftrages gesondert zu vereinbaren und damit zusätzlich zu vergüten.